2013/719/EU: Beschluss der Kommission vom 16. November 2012 — Staatliche Beihilfe SA.33305 (2012/C) und SA.29832 (2012/C) umgesetzt von den Niederlanden für ING (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 8238) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Kapitalzuführung von 10 Mrd. EUR, die von den Niederlanden am 22. Oktober 2008 gezeichnet wurde, ist angesichts der in Anhang I aufgeführten Verpflichtungen weiterhin mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Die staatliche Beihilfe, auf die im Beschluss der Kommission vom 11. Mai 2012 in der Sache SA.28855 (N 373/2009) (ex C 10/2009 und ex N528/2008) verwiesen wird, ist angesichts der in Anhang I aufgeführten Verpflichtungen weiterhin mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Verpflichtungen im Anhang zum Beschluss der Kommission vom 11. Mai 2012 in der Sache SA.28855 (N 373/2009) (ex C 10/2009 und ex N528/2008) werden durch die Verpflichtungen in Anhang I ersetzt.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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