2013/775/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 17. Dezember 2013 über eine Finanzhilfe der Union für die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Deutschland, Italien und den Niederlanden in den Jahren 2012 und 2013 sowie in Dänemark und Spanien im Jahr 2013 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9084)
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Article 1 Finanzhilfe der Union für Deutschland, Italien, die Niederlande, Dänemark und Spanien
1 Dänemark, Deutschland, Spanien, Italien und den Niederlanden wird eine Finanzhilfe der Union für die diesen Mitgliedstaaten entstandenen Kosten bei den Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Entscheidung 2009/470/EG zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Deutschland, Italien und den Niederlanden in den Jahren 2012 und 2013 sowie in Dänemark und Spanien im Jahr 2013 gewährt.
2 Die Höhe der Finanzhilfe gemäß Absatz 1 wird in einem nach dem Verfahren gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG später zu erlassenden Beschluss festgesetzt.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird Deutschland eine erste Tranche von 500000,00 EUR gezahlt. Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird Italien für 2012 eine erste Tranche von 40000,00 EUR und für 2013 von 2600000,00 EUR gezahlt. Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird den Niederlanden für 2012 eine erste Tranche von 210000,00 EUR und für 2013 von 250000,00 EUR gezahlt. Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird Dänemark für 2013 eine erste Tranche von 33000,00 EUR gezahlt. Als Teil der Finanzhilfe der Union gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird Spanien für 2013 eine erste Tranche von 30000,00 EUR gezahlt.
Article 3 Adressaten
Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Italienische Republik und das Königreich der Niederlande gerichtet.
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