2013/785/EU: Beschluss des Rates vom 16. Dezember 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Text
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Article 1
Das zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko vereinbarte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem geltenden partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 des Protokolls vorgesehene Notifizierung im Namen der Union vor.
Article 3
Vorbehaltlich der im Anhang aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen wird die Europäische Kommission ermächtigt, im Namen der Union die durch den Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen am Protokoll zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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