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Seqlense EUR-Lex

2013/795/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Dezember 2013 betreffend die vom Vereinigten Königreich notifizierten geplanten Regelungen nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9225) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32013D0795
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2013-12-19
In force since
2013-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Vereinigte Königreich wird aufgefordert, die geplante Regelung zur Befreiung von der Anforderung „Bereitstellung von Ersatzrettungsflößen“ der Regel III/2.1 des Anhangs I der Richtlinie 2009/45/EG für Fahrgastschiffe der Klassen C und D von weniger als 24 m Länge und den vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatz, wonach diese Schiffe Rettungsflöße für 100 % und schwimmfähiges Gerät für 20 % der Personen an Bord mitführen sollen, nicht zu erlassen.

Article 2

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

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