2013/795/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. Dezember 2013 betreffend die vom Vereinigten Königreich notifizierten geplanten Regelungen nach Artikel 9 Absätze 2 und 3 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 9225) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Das Vereinigte Königreich wird aufgefordert, die geplante Regelung zur Befreiung von der Anforderung „Bereitstellung von Ersatzrettungsflößen“ der Regel III/2.1 des Anhangs I der Richtlinie 2009/45/EG für Fahrgastschiffe der Klassen C und D von weniger als 24 m Länge und den vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatz, wonach diese Schiffe Rettungsflöße für 100 % und schwimmfähiges Gerät für 20 % der Personen an Bord mitführen sollen, nicht zu erlassen.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
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