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Seqlense EUR-Lex

2013/212/EU: Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2013 zur Änderung der Leitlinie EZB/2003/5 über die Anwendung von Maßnahmen gegen unerlaubte Reproduktionen von Euro-Banknoten sowie über den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2013/11)

CELEX
32013O0011
Document type
GUIDELINE
Sector
Legislation
Date of document
2013-04-19
In force since
2013-04-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 4 Umtausch beschädigter Euro-Banknoten

1 Die NZBen führen den Beschluss EZB/2013/10 ordnungsgemäß durch.

2 Im Rahmen der Durchführung des Beschlusses EZB/2013/10 können die NZBen vorbehaltlich rechtlicher Auflagen alle beschädigten Euro-Banknoten und alle Teile solcher Banknoten vernichten, es sei denn, es liegen rechtliche Gründe für deren Erhaltung oder Rückgabe an den Antragsteller vor.

3 Die NZBen benennen ein Organ oder Gremium, das in den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses EZB/2013/10 genannten Fällen Entscheidungen über den Umtausch beschädigter Euro-Banknoten trifft, und unterrichten die EZB hierüber.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Leitlinie tritt am Tag ihrer Mitteilung an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in Kraft.

Article 3 Adressaten

Diese Leitlinie ist an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Relations

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