Delegierte Verordnung (EU) Nr. 635/2013 der Kommission vom 25. April 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der Berechnungsgrundlage der Kürzungen, die die Mitgliedstaaten aufgrund der Anpassung der Direktzahlungen für 2013 und im Wege der Haushaltsdisziplin für das Kalenderjahr 2013 auf die Betriebsinhaber anwenden
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Article 1
Die Kürzungen aufgrund der Anpassung der Direktzahlungen für 2013 gemäß Artikel 10a der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 und die Kürzungen im Wege der Haushaltsdisziplin gemäß Artikel 11 derselben Verordnung für das Kalenderjahr 2013 werden auf den Gesamtbetrag der Zahlungen für die verschiedenen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 aufgeführten Stützungsregelungen angewendet, auf den der Betriebsinhaber nach Anwendung von Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 Anspruch hat. Diese Kürzungen werden angewendet, bevor die Kürzungen gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 angewendet werden.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt für Beihilfeanträge, die für das Jahr 2013 eingereicht werden.
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