2014/290/EU: Beschluss des Rates vom 14. April 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, der die Listen der chilenischen Beschaffungsstellen enthält, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV (Öffentliches Beschaffungswesen) gelten
Text
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Article 1
Der im Namen der Union im Assoziationsausschuss EU-Chile („Assoziationsausschuss“) zu vertretende Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Assoziationsabkommens mit den Listen der chilenischen Beschaffungsstellen, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV über das öffentliche Beschaffungswesen gelten, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsausschusses.
Article 2
Der Beschluss des Assoziationsausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang XII des Assoziationsabkommens mit den Listen der chilenischen Beschaffungsstellen, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV über das öffentliche Beschaffungswesen gelten, erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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