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Seqlense EUR-Lex

Beschluss 2014/349/GASP des Rates vom 12. Juni 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO

CELEX
32014D0349
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-06-12
In force since
2014-06-12
End of validity
2027-06-14
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1a Der Missionsleiter ist der Vertreter der Mission. Der Missionsleiter kann Aufgaben der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der Mission delegieren, wobei die Gesamtverantwortung jedoch bei ihm verbleibt.“

„(9 Der Missionsleiter stellt sicher, dass die EULEX KOSOVO mit den zuständigen Behörden des Kosovo und mit den einschlägigen internationalen Akteuren, darunter NATO/KFOR, UNMIK, OSZE und an der Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Kosovo mitwirkende Drittstaaten, gegebenenfalls eng zusammenarbeitet und sich mit diesen abstimmt.“

„(4 Das Personal erfüllt seine Pflichten und handelt im Interesse der Mission. Es hat die Grundsätze und Mindeststandards für die Sicherheit einzuhalten, die im Beschluss 2013/488/EU des Rates festgelegt sind.

„(3 Die Beschäftigungsbedingungen für internationales und örtliches Personal sowie dessen Rechte und Pflichten werden in den Verträgen zwischen der EULEX KOSOVO und den betreffenden Personalmitgliedern geregelt.“

„(7 Der Missionsleiter gewährleistet den Schutz der EU-Verschlusssachen gemäß dem Beschluss 2013/488/EU.“

Article 15a Rechtsvereinbarungen

Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion besitzt die EULEX KOSOVO die Fähigkeit zur Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten und Begleichung von Verbindlichkeiten sowie Partei in Gerichtsverfahren zu sein.“

Article 16a Projektzelle

1 Die EULEX KOSOVO verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten. Die EULEX KOSOVO hat gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in für die Mission relevanten Bereichen durchgeführt werden und den Zielen der Mission förderlich sind, zu koordinieren, zu unterstützen und dazu beratend tätig zu sein.

2 Die EULEX KOSOVO ist befugt, für die Durchführung ausgewählter Projekte, die ihre sonstigen Maßnahmen in kohärenter Weise ergänzen, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten oder von Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, wenn das Projekt a) im Finanzbogen zu der vorliegenden Gemeinsamen Aktion vorgesehen ist oder b) im Verlauf der Mission auf Antrag des Missionsleiters in diesen Finanzbogen aufgenommen wird. Die EULEX KOSOVO schließt eine Vereinbarung mit diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EULEX KOSOVO bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden. Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten für Handlungen oder Unterlassungen der EULEX KOSOVO bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel.

3 Das PSK beschließt, ob ein finanzieller Beitrag eines Drittstaates für die Projektzelle angenommen wird.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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