2014/351/EU: Beschluss des Rates vom 13. Mai 2014 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Text
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Article 1
Das zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar vereinbarte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die Notifizierung gemäß Artikel 16 des Protokolls im Namen der Union vor .
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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