2014/524/EU: Beschluss der Kommission vom 17. Juli 2013 über die Maßnahme/Beihilferegelung/Staatliche Beihilfe SA.34369 (13/C) (ex 12/N) — Errichtung und Betrieb staatlicher intermodaler Umschlagterminals, die die Slowakische Republik zu gewähren plant (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013)4423) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die die Slowakische Republik für die Errichtung des Terminals in Žilina–Teplička in Form einer Anfangsinvestition von 25,04 Mio. EUR zu gewähren plant, ist nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Gewährung der Beihilfe von 25,04 Mio. EUR wird daher genehmigt.
Article 2
In drei Jahren legt die Slowakische Republik die folgenden Informationen vor: a) das Gesamtvolumen des intermodalen Verkehrs, das Volumen des kontinentalen Verkehrs und des Verkehrs, der andere Transportmittel als ISO-Container in der Slowakei und in dem Terminal Žilina–Teplička nutzt; b) die in dem Terminal Žilina–Teplička erhobenen Gebühren; c) Angaben dazu, ob die Kunden der neuen Terminals vorher die anderen Terminals genutzt haben und gegebenenfalls eine Übersicht über die Gründe für den Wechsel.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
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