Beschluss der Kommission vom 10. Juni 2014 zur Unterrichtung der Drittländer, die die Kommission möglicherweise als nichtkooperierende Drittländer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei einstufen wird
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Der Unabhängige Staat Papua-Neuguinea wird hiermit darüber informiert, dass er möglicherweise als Drittland eingestuft wird, das die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei als nichtkooperierendes Drittland betrachtet.
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