Beschluss der Kommission vom 28. Oktober 2014 über eine Maßnahme Deutschlands gemäß Artikel 7 der Richtlinie 89/686/EWG des Rates, mit der das Inverkehrbringen von Feuerwehr-Haltegurten vom Typ FHA, FHB und FSmS verboten wurde (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7757)
Text
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Article 1
Die von den deutschen Behörden ergriffene Maßnahme, mit der das Inverkehrbringen von Feuerwehr-Haltegurten des Typs FHA, FHB und FSmS, hergestellt von Dietrich & Co. GmbH, verboten wurde, ist gerechtfertigt.
Article 2
Dieser Beschluss gilt ausschließlich für die in den Jahren 2011 und 2012 hergestellten Produkte.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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