2014/794/EU: Beschluss des Rates vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung einer Liste von 15 Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung der Liste von 15 Personen, die als Schiedsrichter fungieren sollen, zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Ausschusses für kulturelle Zusammenarbeit, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die Liste von 15 Schiedsrichtern wird gemäß Artikel 3A Buchstabe c des Protokolls aufgestellt. Die Liste ist im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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