2014/870/EU: Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 19. November 2014 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten und zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/9 (EZB/2014/46)
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Article 1 Änderung des Anhangs I der Leitlinie EZB/2014/31
Anhang I der Leitlinie EZB/2014/31 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Leitlinie.
Article 2 Inkrafttreten, Umsetzung und Anwendung
1 Diese Leitlinie tritt am Tag ihrer Mitteilung an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, in Kraft.
2 Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, treffen die zur Erfüllung dieser Leitlinie erforderlichen Maßnahmen und wenden diese ab dem 15. Dezember 2014 an. Sie teilen der EZB die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 10. Dezember 2014 mit.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.
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