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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 525/2014 der Kommission vom 12. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Definition des Terminus „Markt“ Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32014R0525
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2014-03-12
In force since
2014-06-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Definition des Terminus „Markt“ für die Zwecke der in Artikel 341 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Berechnung der Nettogesamtposition in Aktieninstrumenten

Der Ausdruck „Markt“ bezeichnet a) in Bezug auf das Euro-Währungsgebiet alle Aktien, die an Aktienmärkten in Mitgliedstaaten notiert sind, die den Euro als Währung eingeführt haben; b) in Bezug auf nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten und Drittstaaten alle Aktien, die an Aktienmärkten innerhalb eines nationalen Rechtsraums notiert sind.

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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