Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen in kroatischer Sprache und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Anhang III wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang IV wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. 3. Anhang VI wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
1 Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 dürfen Stoffe und Gemische bereits vor dem 1. Dezember 2014 bzw. dem 1. Juni 2015 in Einklang mit dieser Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
2 Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 brauchen Stoffe, die vor dem 1. Dezember 2014 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sowie in Verkehr gebracht werden, bis zum 1. Dezember 2016 nicht gemäß der vorliegenden Verordnung neu gekennzeichnet und umverpackt zu werden.
3 Abweichend von Artikel 3 Absatz 2 brauchen Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 gemäß der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sowie in Verkehr gebracht werden, bis zum 1. Juni 2017 nicht gemäß der vorliegenden Verordnung neu gekennzeichnet und umverpackt zu werden.
4 Abweichend von Artikel 3 Absatz 3 dürfen die harmonisierten Einstufungen in Anhang III dieser Verordnung bereits vor dem in Artikel 3 Absatz 3 genannten Datum verwendet werden.
Article 3
1 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
2 Artikel 1 Nummern 1 und 2 gelten ab dem 1. Dezember 2014 in Bezug auf Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 in Bezug auf Gemische.
3 Artikel 1 Nummer 3 gilt ab dem 1. April 2015.
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