Beschluss (EU) 2015/218 der Kommission vom 7. Mai 2014 zur staatlichen Beihilfe SA.29786 (ex N 633/09), SA.33296 (11/N), SA.31891 (ex N 553/10), N 241/09, N 160/10 und SA.30995 (ex C 25/10) gewährt von Irland für die Umstrukturierung von Allied Irish Banks plc und EBS Building Society (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2638) Text von Bedeutung für den EWR
Text
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Article 1
1 Bei folgenden Maßnahmen handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV: Maßnahmen zugunsten von AIB a) Garantien im Rahmen der CIFS-Regelung in Höhe von bis zu 133 Mrd. EUR; b) Garantien im Rahmen der ELG-Regelung in Höhe von bis zu 62,5 Mrd. EUR; c) eine Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte (Übertragungen in Höhe von 20,4 Mrd. EUR auf die NAMA), die einen voraussichtlichen Beihilfebetrag von 1,6 Mrd. EUR bilden; d) eine Rekapitalisierung in Form von Vorzugsaktien im Mai 2009 in Höhe von 3,5 Mrd. EUR; e) eine Rekapitalisierung in Form neuen Eigenkapitals im Dezember 2010 in Höhe von 3,7 Mrd. EUR; f) eine staatliche Garantie für die Sofort-Liquiditätshilfe bis zum zweiten Quartal 2011 in Höhe von [5-15 Mrd. EUR]. Maßnahmen zugunsten von EBS g) Garantien im Rahmen der CIFS-Regelung in Höhe von bis zu 14,4 Mrd. EUR; h) Garantien im Rahmen der ELG-Regelung in Höhe von bis zu 8,0 Mrd. EUR; i) eine Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte (Übertragungen in Höhe von 0,9 Mrd. EUR auf die NAMA), die einen voraussichtlichen Beihilfebetrag von 0,1 Mrd. EUR bilden; j) eine Rekapitalisierung in Form von Sondervermögensanteilen („Special Investment Shares“) im Mai und Dezember 2010 in Höhe von 0,625 Mrd. EUR; k) eine Rekapitalisierung durch einen direkten Zuschuss in Form eines Solawechsels im Dezember 2010 in Höhe von 0,25 Mrd. EUR; l) eine staatliche Garantie für die Sofort-Liquiditätshilfe (ELA) in Höhe von [0-5 Mrd. EUR]; Maßnahmen zugunsten der Bank (aus dem Zusammenschluss hervorgegangenes Unternehmen) m) eine Rekapitalisierung in Form von Stammaktien im Juli 2011 in Höhe von 5 Mrd. EUR; n) eine Rekapitalisierung mittels bedingter Kapitalinstrumente im Juli 2011 in Höhe von 1,6 Mrd. EUR; o) eine Rekapitalisierung in Form eines Eigenkapitalbeitrags im Juli 2011 in Höhe von 6,1 Mrd. EUR.
2 Die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe ist auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans und der im Anhang dargelegten Verpflichtungszusagen nach Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 2
Irland sorgt dafür, dass der am 28. September 2012 übermittelte Umstrukturierungsplan einschließlich der späteren Änderungen in vollem Umfang umgesetzt wird. Dazu zählen auch die im Anhang aufgeführten Verpflichtungszusagen.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.
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