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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2015/218 der Kommission vom 7. Mai 2014 zur staatlichen Beihilfe SA.29786 (ex N 633/09), SA.33296 (11/N), SA.31891 (ex N 553/10), N 241/09, N 160/10 und SA.30995 (ex C 25/10) gewährt von Irland für die Umstrukturierung von Allied Irish Banks plc und EBS Building Society (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2638) Text von Bedeutung für den EWR

CELEX
32015D0218
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2014-05-07
In force since
2015-02-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Bei folgenden Maßnahmen handelt es sich um eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV: Maßnahmen zugunsten von AIB a) Garantien im Rahmen der CIFS-Regelung in Höhe von bis zu 133 Mrd. EUR; b) Garantien im Rahmen der ELG-Regelung in Höhe von bis zu 62,5 Mrd. EUR; c) eine Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte (Übertragungen in Höhe von 20,4 Mrd. EUR auf die NAMA), die einen voraussichtlichen Beihilfebetrag von 1,6 Mrd. EUR bilden; d) eine Rekapitalisierung in Form von Vorzugsaktien im Mai 2009 in Höhe von 3,5 Mrd. EUR; e) eine Rekapitalisierung in Form neuen Eigenkapitals im Dezember 2010 in Höhe von 3,7 Mrd. EUR; f) eine staatliche Garantie für die Sofort-Liquiditätshilfe bis zum zweiten Quartal 2011 in Höhe von [5-15 Mrd. EUR]. Maßnahmen zugunsten von EBS g) Garantien im Rahmen der CIFS-Regelung in Höhe von bis zu 14,4 Mrd. EUR; h) Garantien im Rahmen der ELG-Regelung in Höhe von bis zu 8,0 Mrd. EUR; i) eine Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte (Übertragungen in Höhe von 0,9 Mrd. EUR auf die NAMA), die einen voraussichtlichen Beihilfebetrag von 0,1 Mrd. EUR bilden; j) eine Rekapitalisierung in Form von Sondervermögensanteilen („Special Investment Shares“) im Mai und Dezember 2010 in Höhe von 0,625 Mrd. EUR; k) eine Rekapitalisierung durch einen direkten Zuschuss in Form eines Solawechsels im Dezember 2010 in Höhe von 0,25 Mrd. EUR; l) eine staatliche Garantie für die Sofort-Liquiditätshilfe (ELA) in Höhe von [0-5 Mrd. EUR]; Maßnahmen zugunsten der Bank (aus dem Zusammenschluss hervorgegangenes Unternehmen) m) eine Rekapitalisierung in Form von Stammaktien im Juli 2011 in Höhe von 5 Mrd. EUR; n) eine Rekapitalisierung mittels bedingter Kapitalinstrumente im Juli 2011 in Höhe von 1,6 Mrd. EUR; o) eine Rekapitalisierung in Form eines Eigenkapitalbeitrags im Juli 2011 in Höhe von 6,1 Mrd. EUR.

2 Die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe ist auf der Grundlage des Umstrukturierungsplans und der im Anhang dargelegten Verpflichtungszusagen nach Artikel 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Article 2

Irland sorgt dafür, dass der am 28. September 2012 übermittelte Umstrukturierungsplan einschließlich der späteren Änderungen in vollem Umfang umgesetzt wird. Dazu zählen auch die im Anhang aufgeführten Verpflichtungszusagen.

Article 3

Dieser Beschluss ist an Irland gerichtet.

Relations

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