Durchführungsbeschluss (EU) 2015/450 der Kommission vom 16. März 2015 zur Festlegung der Prüfanforderungen für Mitgliedstaaten, die in das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) einbezogen werden oder ihre damit unmittelbar zusammenhängenden nationalen Systeme substanziell ändern (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 1612)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Vor Einbeziehung in das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) führen die Mitgliedstaaten die Prüfungen und das Prüfverfahren gemäß dem Anhang zu diesem Beschluss durch und werden diesen unterzogen.
2 Die Mitgliedstaaten, die eine substanzielle Änderung ihres N.SIS II oder ihrer SIRENE-Anwendung beabsichtigen, ersuchen die Verwaltungsbehörde festzulegen, welche der im Anhang zu diesem Beschluss angegebenen Prüfungen durchgeführt werden müssen, und unterziehen sich dem im Anhang zu diesem Beschluss angegebenen Prüfverfahren. Die betreffenden Mitgliedstaaten nehmen die beabsichtigten Änderungen erst vor, wenn die Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions