Durchführungsbeschluss (EU) 2015/744 der Kommission vom 8. Mai 2015 zur Genehmigung der vorläufigen Maßnahme der Niederlande gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die zusätzlichen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die vorläufige Maßnahme gemäß Artikel 4 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 7 Absatz 2 des Erlasses vom 24. November 2014 über befristete Maßnahmen zu elektronischen Zigaretten, die der Kommission von den Niederlanden am 10. März 2015 mitgeteilt wurde, wird bis zum 19. Mai 2016 genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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