Beschluss (EU) 2015/1158 der Kommission vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Text
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Article 1
Die Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union werden im Namen der Union genehmigt. Der Standpunkt, der von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss zu vertreten ist, beruht auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses.
Article 2
Nach Annahme der Änderungen der Anhänge I, II und V des Abkommens durch den Gemeinsamen Ausschuss werden der Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses und der Zeitpunkt seines Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 1
Die Anhänge I, II und V des Abkommens werden durch die diesem Beschluss beigefügten geänderten Fassungen ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und indonesischer (Bahasa Indonesia) Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Wortlaut maßgebend.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am … in Kraft.
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