Beschluss (EU) 2015/1534 des Rates vom 7. Mai 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 95. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation bezüglich der Annahme der Änderungen des MARPOL-Übereinkommens, des SOLAS-Übereinkommens und der Richtlinien für Abgasreinigungssysteme 2009 zu vertreten ist
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Article 1
Der auf der 68. Tagung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Namen der Union zu vertretende Standpunkt ist die Zustimmung zur Annahme i) der Änderungen der Anhänge I und II des MARPOL-Übereinkommens gemäß Anhang 11 des IMO-Dokuments MEPC 67/20; ii) der Änderungen der Richtlinien für Abgasreinigungssysteme 2009 gemäß Anhang 1 des IMO-Dokuments PPR 2/21.
Article 2
Der auf der 95. Tagung des IMO-Schiffssicherheitsausschusses im Namen der Union zu vertretende Standpunkt ist die Zustimmung zur Annahme der Änderungen der SOLAS-Regel II-2/20.3.1.2.1 gemäß Anhang 11 des IMO-Dokuments MSC 94/21/add.1.
Article 3
Der in den Artikeln 1 und 2 festgelegte im Namen der Union zu vertretende Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, die Mitglieder der IMO sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln.
Article 4
Formale und geringfügige Veränderungen an den in den Artikeln 1 und 2 genannten Standpunkten können vereinbart werden, ohne dass eine Änderung dieser Standpunkte erforderlich wird.
Article 5
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erklären, im Interesse der Union durch die in den Artikeln 1 und 2 genannten Änderungen, soweit sie in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, gebunden zu sein.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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