Beschluss (EU) 2015/1570 des Rates vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
Text
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Article 1
Der Standpunkt der Union im CTS besteht in der Unterstützung der Genehmigung der Präferenzbehandlung, die WTO-Mitglieder — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — gemäß dem Beschluss der WTO-Ministerkonferenz vom 7. Dezember 2013 für Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der LDC-Mitglieder für die Anwendung anderer als in Artikel XVI GATS beschriebener Maßnahmen notifiziert haben.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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