Beschluss (EU) 2015/1817 des Rates vom 6. Oktober 2015 über den auf der 66. Tagung des Exekutivausschusses des Programms des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Hinblick auf die Änderungen der Geschäftsordnung des Exekutivausschusses des Programms des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zu vertreten und von den im gemeinsamen Interesse der Union handelnden Mitgliedstaaten zu vertreten ist, ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt.
2 Geringfügige Änderungen des beigefügten Änderungsantrags dürfen ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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