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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2015/2288 des Rates vom 30. November 2015 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2017, des Betrags für 2016, der ersten Tranche 2016 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2018 und 2019

CELEX
32015D2288
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2015-11-30
In force since
2015-11-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Obergrenze des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2017 beträgt 3850000000 EUR für die Kommission und 150000000 EUR für die EIB.

Article 2

Die Höhe des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2016 beträgt bei 3600000000 EUR. Dieser Betrag wird auf die Kommission 3450000000 EUR und die EIB (150000000 EUR) aufgeteilt.

Article 3

Die einzelnen Beiträge zum EEF, die die Mitgliedstaaten als erste Tranche für das Jahr 2016 an die Kommission und die EIB zu leisten haben, gehen aus dem Anhang dieses Beschlusses hervor. Diese Beiträge können mit Anpassungen im Zusammenhang mit dem Abzug von gemäß dem Beschluss 2013/759/EU gebundenen Mitteln auf der Grundlage eines der Kommission von jedem Mitgliedstaat bei Annahme der dritten Tranche 2015 mitgeteilten Anpassungsplans kombiniert werden.

Article 4

Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge beträgt 4150000000 EUR für die Kommission und 250000000 EUR für EIB für das Jahr 2018 sowie 4150000000 EUR für die Kommission und 300000000 für die EIB für das Jahr 2019.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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