Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2232 der Kommission vom 2. Dezember 2015 zur Genehmigung einer Anhebung der Grenzwerte für die Anreicherung von Wein aus Trauben der Ernte 2015 in allen Weinanbaugebieten Dänemarks, der Niederlande, Schwedens und des Vereinigten Königreichs

CELEX
32015R2232
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2015-12-02
In force since
2015-12-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Abweichend von Anhang VIII Teil I Abschnitt A Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 darf in allen Weinanbaugebieten Dänemarks, der Niederlande, Schwedens und des Vereinigten Königreichs die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts der im Jahr 2015 geernteten frischen Weintrauben sowie des Traubenmostes, des teilweise gegorenen Traubenmostes, des Jungweins und des Weins, soweit diese Erzeugnisse aus Trauben der Ernte 2015 gewonnen worden sind, 3,5 % vol nicht überschreiten.

Article 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions