Beschluss (EU) 2016/298 des Rates vom 29. Februar 2016 über den von der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss in Bezug auf die Genehmigung von Abweichungen von der Haushaltsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der im AKP-EU-Botschafterausschuss in Bezug auf die Genehmigung von Abweichungen von der ZUE-Haushaltsordnung von der Europäischen Union zu vertretende Standpunkt besteht in dem beigefügten Entwurf für einen Beschluss des AKP-EU-Botschafterausschusses.
2 Geringfügige Änderungen am Entwurf des Beschlusses können von den Vertretern der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des AKP-EU-Botschafterausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
1 Der AKP-EU-Botschafterausschuss gibt eine befürwortende Stellungnahme in Bezug auf die Abweichung von Artikel 27 Absätze 1 und 5 der ZUE-Haushaltsordnung mit sofortiger Wirkung ab.
2 Abweichend von Artikel 27 Absatz 1 der ZUE-Haushaltsordnung kann das ZUE eine Prüfungsgesellschaft für einen Zeitraum von vier Jahren für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 ernennen. Diese Prüfungsgesellschaft wird nach den in der ZUE-Haushaltsordnung vorgesehenen Vergabeverfahren ausgewählt. Abweichend von Artikel 27 Absatz 5 der ZUE-Haushaltsordnung wird für die noch nicht geprüften Jahre eine mehrjährige Prüfung eingeleitet und dem Verwaltungsrat des ZUE nur ein einziger Abschlussbericht vorgelegt.
Article 2
Der AKP-EU-Botschafterausschuss ermächtigt den Verwaltungsrat des ZUE, von der ZUE-Haushaltsordnung und dem ZUE-Personalstatut abzuweichen und/oder diese entsprechend den Erfordernissen, die sich aus der ordnungsgemäßen Schließung des ZUE ergeben, zu ändern. Der Verwaltungsrat des ZUE unterrichtet den AKP-EU-Botschafterausschuss unverzüglich über jeden solchen Beschluss zur Abweichung und/oder Änderung der ZUE-Haushaltsordnung und des ZUE-Personalstatut.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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