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Seqlense EUR-Lex

Delegierter Beschluss (EU) 2016/310 der Kommission vom 26. November 2015 über die Gleichwertigkeit des japanischen Solvabilitätssystems für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit dem in der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten System

CELEX
32016D0310
Document type
DEC_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2015-11-26
In force since
2016-03-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das in Japan für die Rückversicherungstätigkeiten von Unternehmen mit Sitz in Japan geltende und durch das Gesetz über das Versicherungsgeschäft regulierte Solvabilitätssystem wird als vorübergehend gleichwertig mit dem in Titel I der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten System betrachtet. Die in Absatz 1 genannte vorübergehende Gleichwertigkeit endet am 31. Dezember 2020.

Article 2

Das in Japan für die Versicherungstätigkeiten von Unternehmen mit Sitz in Japan geltende und durch das Gesetz über das Versicherungsgeschäft regulierte Solvabilitätssystem wird als vorläufig gleichwertig mit dem in Titel I Kapitel VI der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten System betrachtet. Die in Absatz 1 genannte vorläufige Gleichwertigkeit wird ab dem 1. Januar 2016 für die Dauer von zehn Jahren anerkannt.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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