Durchführungsbeschluss (EU) 2016/529 der Kommission vom 31. März 2016 zur Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Union an den Kosten, die Deutschland bei der Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im Jahr 2007 entstanden sind (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1758)
Text
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Article 1
1 Die finanzielle Beteiligung der Union an den Deutschland 2007 bei Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit entstandenen Kosten wird auf 3961549,35 EUR festgesetzt.
2 Der Restbetrag der finanziellen Beteiligung der Union, der noch an Deutschland zu zahlen ist, wird somit auf 61549,35 EUR festgesetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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