Beschluss (EU) 2016/632 der Kommission vom 9. Juli 2014 über die staatliche Beihilfe SA.32009 (11/C) (ex 10/N), die Deutschland zugunsten der BMW AG für ein großes Investitionsvorhaben in Leipzig gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 4531) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)Text von Bedeutung für den EWR
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 45257273 EUR, die Deutschland der BMW AG für die Investition in Leipzig gewähren will, ist nur dann mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn sie auf den Betrag von 17 Mio. EUR beschränkt bleibt (zu Preisen von 2009); der darüber hinausgehende Betrag (28257273 EUR) ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Die Beihilfe darf daher nur bis zu dem Betrag von 17 Mio. EUR gewährt werden.
Article 2
Deutschland übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Gewährung der Beihilfe jeweils ein Exemplar der für die Beihilfemaßnahme relevanten Unterlagen und legt innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Beihilfetranche gemäß dem angemeldeten Auszahlungsplan einen ausführlichen Abschlussbericht vor.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions