Beschluss (EU) 2016/817 des Rates vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 15 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen im Anhang dieses Beschlusses wird die Kommission ermächtigt, im Gemischten Ausschuss im Namen der Union Änderungen des Protokolls zu genehmigen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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