Beschluss (EU) 2016/877 des Rates vom 23. Mai 2016 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 191 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ bezüglich der Änderung des Anhangs XXIV-B des Assoziierungsabkommens zu vertreten ist, stützt sich auf den Beschlussentwurf dieses Unterausschusses „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Geringfügige technische Korrekturen des Beschlussentwurfs können von den Vertretern der Union im Unterausschuss „Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen“ ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Anhang XXIV-B des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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