Beschluss (EU) 2016/1099 des Rates vom 5. Juli 2016 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2016
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Article 1
Die einzelnen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds, die die Mitgliedstaaten als zweite Tranche 2016 an die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank zu zahlen haben, gehen aus der Tabelle im Anhang dieses Beschlusses hervor. Diese Beiträge können mit Anpassungen im Zusammenhang mit dem Abzug von im Rahmen der Überbrückungsfazilität gebundenen Mitteln auf der Grundlage eines der Kommission von jedem Mitgliedstaat bei Annahme der dritten Tranche 2015 mitgeteilten Anpassungsplans kombiniert werden.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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