Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1206 des Rates vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/676/EU zur Ermächtigung Rumäniens, die Anwendung einer von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichenden Regelung zu verlängern
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss 2013/676/EU wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 1 wird das Datum „31. Dezember 2016“ durch das Datum „31. Dezember 2019“ ersetzt. 2. In Artikel 3 wird das Datum „1. April 2016“ durch das Datum „1. April 2019“ ersetzt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an Rumänien gerichtet.
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