Beschluss (EU) 2016/1764 des Rates vom 29. September 2016 über den Standpunkt, der von der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO hinsichtlich des Beschlusses über die Annahme eines Anhangs über das Flugverkehrsmanagement als Anhang der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss EU/ICAO gemäß Nummer 7.3 Buchstabe c der Kooperationsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur Schaffung eines Rahmens für die verstärkte Zusammenarbeit (im Folgenden „Kooperationsvereinbarung“) hinsichtlich der Annahme eines Anhangs über das Flugverkehrsmanagement als Anhang der Kooperationsvereinbarung zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses EU/ICAO, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Der Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen und ist Bestandteil der Kooperationsvereinbarung.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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