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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1878 der Kommission vom 21. Oktober 2016 zur Feststellung, dass die vorübergehende Aussetzung des Präferenzzolls, der im Rahmen des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits festgesetzt wurde, für Einfuhren von Bananen mit Ursprung in Guatemala für das Jahr 2016 nicht angebracht ist

CELEX
32016D1878
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2016-10-21
In force since
2016-10-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die vorübergehende Aussetzung des Präferenzzolls auf Einfuhren frischer Bananen, eingereiht in die Position 08039010 der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, mit Ursprung in Guatemala ist während des Jahres 2016 nicht angebracht.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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