Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1887 der Kommission vom 24. Oktober 2016 über Standardanforderungen an die Vorlage von Anträgen, Berichten und Anträgen auf Zahlungen durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Programme zur Überwachung der Pflanzengesundheit (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6704) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Dieser Beschluss betrifft die Standardanforderungen an die Vorlage von Finanzhilfeanträgen, Berichten und Zahlungsanträgen für von den Mitgliedstaaten durchgeführte jährliche und mehrjährige Überwachungsprogramme zum Nachweis von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse („Schädlingen“), die die Bedingungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 erfüllen.
Article 2
Überwachungsprogramme gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 werden online vorgelegt, unter Verwendung der entsprechenden in Anhang I aufgeführten elektronischen Vorlage.
Article 3
Finanzielle Zwischenberichte gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 werden online vorgelegt, unter Verwendung der entsprechenden in Anhang II aufgeführten elektronischen Vorlage.
Article 4
Ausführliche technische und finanzielle Jahresberichte gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 sowie Zahlungsaufforderungen gemäß Artikel 24 jener Verordnung werden online vorgelegt, unter Verwendung der entsprechenden in Anhang III aufgeführten elektronischen Vorlagen.
Article 5
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2017 für die Vorlage der in Artikel 2 genannten Überwachungsprogramme sowie der in Artikel 3 und 4 genannten Berichte.
Article 6
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions