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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/2026 des Rates vom 15. November 2016 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2018, des jährlichen Betrags für 2017, der ersten Tranche 2017 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2019 und 2020

CELEX
32016D2026
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-11-15
In force since
2016-11-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Obergrenze des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 beträgt 4550000000 EUR für die Kommission und 250000000 EUR für die EIB.

Article 2

Der Jahresbeitrag der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2017 beträgt 4000000000 EUR. Dieser Betrag wird auf die Kommission 3850000000 EUR und die EIB 150000000 EUR aufgeteilt.

Article 3

Die einzelnen Beiträge zum EEF, die die Mitgliedstaaten als erste Tranche für das Jahr 2017 an die Kommission und die EIB zu leisten haben, gehen aus der Tabelle im Anhang des vorliegenden Beschlusses hervor. Diese Beiträge können mit Anpassungen im Zusammenhang mit dem Abzug von gemäß der Überbrückungsfazilität gebundenen Mitteln auf der Grundlage eines der Kommission von jedem Mitgliedstaat bei Annahme der dritten Tranche 2015 mitgeteilten Anpassungsplans kombiniert werden.

Article 4

Die indikative, unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge beträgt 4500000000 EUR für die Kommission und 300000000 EUR für EIB für das Jahr 2019 sowie 4500000000 EUR für die Kommission und 300000000 EUR für die EIB für das Jahr 2020.

Article 5

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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