Beschluss (EU) 2016/2057 der Kommission vom 2. Mai 2016 über die staatliche Beihilfe und Maßnahmen SA.29338 (2013/C-30) und SA.44910 (2016/N) zugunsten der HSH Nordbank AG (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 2689) (Text von Bedeutung für den EWR )
Text
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Article 1
Die Maßnahmen von 2016, die Deutschland für die HSH Nordbank durchzuführen beabsichtigt, stellen keine staatlichen Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.
Article 2
Die Maßnahme von 2013, eine erneute Aufstockung der Zweitverlustgarantie um 3 Mrd. EUR, die der HSH Nordbank von der Finanzfonds AöR gewährt wurde, stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar und ist in Anbetracht der in Anhang I zu diesem Beschluss dargelegten Zusagen mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Article 3
Dieser Beschluss ist an Deutschland gerichtet.
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