Beschluss (EU) 2016/2232 des Rates vom 6. Dezember 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens — im Namen der Union — über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits wird vorbehaltlich des Abschlusses des Abkommens genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Folgende Teile des Abkommens werden bis zum Inkrafttreten des Abkommens gemäß Artikel 86 Absatz 3 und vorbehaltlich der dort vorgesehenen Notifizierungen zwischen der Union und der Republik Kuba vorläufig angewandt, aber nur soweit dadurch Bereiche in der Zuständigkeit der Union berührt werden, einschließlich der Zuständigkeit der Union, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik festzulegen: die Teile I bis IV und Teil V, soweit dessen Bestimmungen auf die Sicherstellung der vorläufigen Anwendung des Abkommens beschränkt sind. Ungeachtet des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels finden die folgenden Artikel keine vorläufige Anwendung: Artikel 29, Artikel 35, Artikel 55, soweit er die Zusammenarbeit bei dem Seeschifffahrtsverkehr betrifft, Artikel 58, Artikel 71, soweit er die Grenzsicherheit betrifft, und Artikel 73, soweit er die Zusammenarbeit bei nichtagrarischen geografischen Angaben betrifft.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
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