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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2016/2311 des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen

CELEX
32016D2311
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2016-12-08
In force since
2016-12-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, werden ermächtigt, den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden „Haager Übereinkommen von 1980“) im Interesse der Union anzunehmen.

2 Die in Absatz 1 genannten Mitgliedstaaten hinterlegen bis spätestens 9. Dezember 2017 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 im Interesse der Union: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2016/2311 des Rates anzunehmen.“

3 Jeder Mitgliedstaat unterrichtet den Rat und die Kommission über die Hinterlegung seiner jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts Kasachstans und übermittelt der Kommission den Wortlaut der Erklärung innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.

Article 2

Der Mitgliedstaat, der seine Erklärung über die Annahme des Beitritts Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 bereits vor dem Tag der Annahme dieses Beschlusses hinterlegt hat, hinterlegt keine neue Erklärung.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4

Dieser Beschluss ist an alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Dänemark gerichtet.

Relations

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