Beschluss (EU) 2017/449 des Rates vom 7. März 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 60. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, den die Mitgliedstaaten in der Suchtstoffkommission auf deren 60. Tagung vom 13. bis 17. März 2017, wenn dieses Gremium Entscheidungen über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe zu erlassen hat, im Namen der Union vertreten sollen, entspricht dem Anhang dieses Beschlusses. Der Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind; sie handeln gemeinsam im Interesse der Union.
Article 2
Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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