Beschluss der Kommission vom 1. August 2017 über den Abschluss der Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik
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Article 1
Den Änderungen an den Protokollen 1 und 2 des Übereinkommens zwischen der Französischen Republik, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik wird hiermit im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zugestimmt. Der Wortlaut der vorstehend genannten Änderungen ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Das für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissionsmitglied oder der Generaldirektor/die Generaldirektorin der Generaldirektion Energie bzw. dessen/deren benannter Vertreter oder benannte Vertreterin wird ermächtigt, die Änderungen zu unterzeichnen und alle notwendigen Schritte für das Inkrafttreten dieser Änderungen im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft vorzunehmen.
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