Durchführungsbeschluss (EU) 2017/918 der Kommission vom 23. Mai 2017 zur Einstufung von St. Vincent und die Grenadinen als nichtkooperierendes Drittland bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei
Text
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Article 1
St. Vincent und die Grenadinen wird als Drittland eingestuft, das die Kommission bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei als nichtkooperierendes Drittland betrachtet.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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