Durchführungsverordnung (EU) 2017/716 der Kommission vom 10. April 2017 mit Bestimmungen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für die Informationen, die in die Liste der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen aufzunehmen sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Angaben in den Listen der anerkannten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1012 folgen den im Anhang dieser Verordnung festgelegten Mustern.
Article 2
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. November 2018.
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