Beschluss (EU) 2018/8 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Text
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Article 1
1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2018 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 837241199 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen. Der im ersten Unterabsatz genannte Betrag wird zur Finanzierung der Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung verwendet.
2 Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils erfolgt die Aufteilung der dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen voraussichtlich wie folgt: a) 464039631 EUR 2018; b) 212683883 EUR 2019; c) 126354910 EUR 2020; d) 34162775 EUR 2021. Die einzelnen Beträge der Mittel für Zahlungen für jedes Haushaltsjahr werden im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2018.
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