Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2018/194 der Kommission vom 8. Februar 2018 zur Festlegung von Mustern für die Übersichten über die Buchführung über Eigenmittelansprüche sowie eines Formulars zur Mitteilung Eigenmittelansprüchen entsprechender uneinbringlicher Beträge gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten verwenden die Muster in den Anhängen I, II, III und IV dieses Beschlusses für die Übersichten über die Buchführung über Eigenmittelansprüche gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014.
Article 2
Die Mitgliedstaaten verwenden das Formular in Anhang V dieses Beschlusses für die Mitteilung Eigenmittelansprüchen entsprechender uneinbringlicher Beträge nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014. Sie übermitteln diese Mitteilungen über das elektronische webgestützte Datenverwaltungssystem der Kommission.
Article 3
1 Die Mitgliedstaaten verwenden spätestens ab dem 20. Juli 2018 die in Artikel 1 dieses Beschlusses bezeichneten Muster. Die Mitgliedstaaten können bis zum 19. Juli 2018 die in Artikel 1 des Durchführungsbeschlusses (EU, Euratom) 2016/2366 bezeichneten Muster verwenden.
2 Die Mitgliedstaaten verwenden ab dem 1. September 2018 das in Artikel 2 dieses Beschlusses bezeichnete Formular. Die Mitgliedstaaten verwenden bis zum 31. August 2018 das in Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU, Euratom) 2016/2366 bezeichnete Formular.
Article 4
Der Durchführungsbeschluss (EU, Euratom) 2016/2366 wird zum 1. September 2018 aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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