Durchführungsbeschluss (EU) 2018/824 der Kommission vom 4. Juni 2018 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens gegenüber den Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung in Ägypten und der Ukraine
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Ferrosilicium — eine Ferrolegierung mit einem Siliciumgehalt von mindestens 20 GHT und höchstens 96 GHT und einem Eisengehalt von mindestens 4 GHT — mit Ursprung in Ägypten und der Ukraine, das derzeit unter den KN-Codes 72022100, 72022910 und 72022990 eingereiht wird, wird eingestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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