Beschluss (EU) 2018/860 der Kommission vom 7. Februar 2018 über die Beihilferegelung SA.45852-2017/C (ex 2017/N) Deutschlands zur Einrichtung einer Kapazitätsreserve (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 612) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von Deutschland geplante Beihilferegelung zur Einrichtung einer Kapazitätsreserve ist auf Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV während insgesamt dreier aufeinanderfolgender zweijähriger Erbringungszeiträume bis zum 30. September 2025 mit dem Binnenmarkt vereinbar. Somit darf die Regelung durchgeführt werden.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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