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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2018/961 des Rates vom 26. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist (Haushaltslinien 02 03 01: „Binnenmarkt“ und 02 03 04: „Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts“) (Text von Bedeutung für den EWR.)

CELEX
32018D0961
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2018-06-26
In force since
2018-06-26
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur vorgeschlagenen Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Artikel 7 des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 12 werden die Worte „und 2017“ ersetzt durch „, 2017 und 2018“. 2. In Absatz 14 werden die Worte „das Haushaltsjahr 2017“ ersetzt durch die Worte „die Haushaltsjahre 2017 und 2018“.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach Eingang der letzten Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2018.

Article 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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