Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1134 der Kommission vom 5. Juli 2018 über die Anwendbarkeit von Artikel 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe von Aufträgen in einigen Bereichen des Strom- und Gaseinzelhandels in der Tschechischen Republik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 4194) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Ausübung folgender Tätigkeiten im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik ermöglichen sollen: a) Erdgaseinzelhandel mit Großkunden; b) Erdgaseinzelhandel mit Kleinkunden.
Article 2
Die Richtlinie 2014/25/EU gilt weiterhin für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Ausübung folgender Tätigkeiten im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik ermöglichen sollen: a) Stromeinzelhandel mit Großkunden; b) Stromeinzelhandel mit Kleinkunden.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.
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